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Gildenregeln

 

Unsere Gilden Regeln sind in mehrere Punkte aufgeteilt. Hierfür zählen Dinge die zu befolgen sind aber auch Dinge die du mit jedem errungen Rang tun kannst. 

 

§1: Gildenmeister

 

> Derzeit in Arbeit- <

 

§2: Der Stellvertreter

 

§2.1 Der Stellvertreter der Gilde ist der höchste Rang nach dem Gildenmeister. Er übernimmt die Aufgaben des Gildenmeisters wenn dieser verhindert ist.

 

§2.2 Aufgaben des Stellvertreters:

§2.2 Abs.1 Der Stellvertreter hat die Aufgaben eines Gildenmeisters durchzuführen falls dieser verhindert sein sollte.

§2.3 Allgemeines zum Stellvertreter

§2.3 Abs.1 Der Stellvertreter wird Jährlich aus dem Gildenrat gewählt.

§2.3 Abs.2 Der Stellvertreter kann jedoch bei Fehlverhalten vom Gildenmeister jederzeit deagiert werden. In diesem Fall muss aber jedoch innerhalb der nächsten 3 Wochen ein neuer Stellvertreter gewählt und ernannt werden.

§2.3 Abs.3 Vom befördern neuer Mitglieder der Gilde in diesem Rang ist abzuraten.

§2.3 Abs.4 Der Stellvertreter kann jederzeit eine Gildenratsversammlung einberufen.

§2.3 Abs.5 Der Stellvertreter kann sich an den Gildenmeister wenden falls sich der Verdacht bestätigt das jemand aus dem Gildenrat sich nicht ordnungsgemäß verhält.

 

§3: Der Gildenrat

 

§3.1 Aufgaben des Gildenrates

§3.1 Abs.1 Die Mitglieder aus dem Rang Gildenrat sollten bei Gildenratsversammlungen erscheinen. Sollte jemand öfters zu diesen Versammlungen nicht erscheinen kann er vom Gildenmeister aus dem Rang entfernt werden.

§3.1 Abs. 2 Der Gildenrat hat dafür zur Sorge zu tragen das sich jeder aus der Gilde angemessen verhält.

§3.1 Abs. 3 Sollte der Fall eintreten das jemand aus dem Gildenrat entfernt wird, kann derjenige sich innerhalb von 48 Stunden beim Gildenmeister melden und gegen den Ausschluss klagen.

§3.2 Allgemeines zum Gildenrat

§3.2. Abs.1 Der Gildenrat wird je nach Bedarf von allen Mitgliedern der Gilde gewählt. Für eine Wahl um einen Platz in dem Gildenrat müssen sich mind. 2 Leute bewerben. Die Wahl findet dann über Post an einen Charakter statt der die Stimmen auszählt. Die Wahlzeit sollte etwa eine Woche betragen.

§3.3 Allgemeines zur Gildenratsversammlung

§3.3 Abs.1 Eine Gildenratsversammlung sollte einmal im Monat durch geführt werden.

§3.3 Abs.2 Auf einer Gildenratsversammlung sollten aktuelle Punkte besprochen werden.

§3.3 Abs.3 Diese werden vom Gildenmeister vorgegeben.

§3.3 Abs.4 Bei Entscheidungen ist erst im Gildenrat zu diskutieren und dann abzustimmen.

§3.3 Abs.5 Der Gildenmeister muss nicht auf jeder Gildenratsversammlung erscheinen, dies kann auch der Stellvertreter durchführen. 

 

§4: Mitglieds Ränge

 

 

§4.1 Die Mitglieder der Gilde sind in verschiedene Unterteilungen zu ordnen damit ein Unterschied zwischen den verschiedenen Stufen besteht. So sind auch Namenrichtige sinnvoll.

§4.2 Eine Ausnahme der als Pflichtrang gilt ist der Rang „Gildendrache“. Er ist für Mitglieder die sich ein Fehlverhalten in der Gilde erlaubt haben. Dies können diverse Gründe sein z.B. Diebstahl aus der Gildenbank.

§4.3 Im Rang „Gildendrache“ kann auch die deaktivierung des Gildenchat eingeführt werden.

 

§5: Der Gildenchat

 

§5.1 Der Gildenchat ist der Hauptchat der Gilde und wird öfters benutzt als der Offizierschat.

§5.2 Im Gildenchat ist spamen verboten!

§5.3 Im Gildenchat ist ein freundlicher Umgang mit anderen Spielern Pflicht!

§5.4 Ob der Offizierschat für jeden in der Gilde freigeschalten wird, kann der Gildenmeister selbst entscheiden.

 

§6: Die Gildenbank

 

§6.1 Wer einen Gegenstand aus der Gildenbank entwendet, muss auch etwas sinnvolles einzahlen.

§6.2 Für Spezifische Sachen zB. Rüstungen, Waffen, Edelsteine, Glyphen, Tränke,... kann von der Gilde Gold gefordert werden sofern die Gilde dafür auch bezahlen muss. Die Preise hierfür sollten sich jedoch in Grenzen halten und für jeden zu bezahlen sein. Auch wenn die Gilde etwas von Spielern für die Gildenbamk kauft, sollten sich die Preise in Grenzen halten.

§6.3 Gildenbank Diebstahl kann und wird strengstens bestraft!

§6.4 In die Gildenbank sind nur Sinnvolle Gegenstände einzulagern damit die Fächer nicht mit unnützem zugeschüttet werden.

§6.5 Generell ist auf eine gewisse Ordnung zu achten.

§6.6 Das Gold das sich in der Gilde befindet ist nicht zum verleihen, verschenken oder für private Angelegenheiten zu nutzen!

 

§6.7 Das Gold das sich in der Gildenbank befindet darf u.a. für Gewinnspiele, Erfolgsbelohnungen, kauf neuer Gildenfächer,... genutzt werden.

Ausnahme: Bei einer aktiven RAID Gruppe darf auch Gold für das Reparieren

der Ausrüstung auch auf Gildenkosten erfolgen.

§6.8 Volle Bankfachrechte an neue Mitglieder zu vergeben ist abzuraten!

 

§7 Die Mitglieder

 

§7.1 Es gestaltet sich sinnvoll wenn alle Mitglieder in unterschiedlichen Stufen mit unterschiedlichen Rangrechten gegliedert werden. Hierfür wird eine Stufen bezogene Einteilung empfohlen.

§7.2 Die generelle Einteilung und deren Rechte hat aber auch hier der Gildenmeister zu entscheiden.

 

§8 Der Gildendrache

 

§8.1 Leider wird es nicht der Fall sein das sich alle Mitglieder immer an die Vorschriften halten. Daher wurde einst dieser Rang für alle entworfen die meinen sich nicht an die Vorschriften halten zu müssen.

§8.2 Der Rang hat kaum wenig Rangrechte und keine Bankfachrechte da er auch für Leute verwendet wird die etwas ohne Erlaubnis aus der Gildenbank genommen haben.

§8.3 Des weiteren hat dieser Rang auch das Rangrecht „Gilden Sprechen“ deaktiviert bekommen, womit er auch für Leute genommen werden kann die es für nötig halten den Gildenchat voll zu spamen.

§8.4 Die oben genanten Gründe sollten auch nicht über Gildenchat besprochen werden sondern mit jedem so persönlich wie jedem, denn diese Punkte haben aussenstehende nicht zu interessieren.

 

§9 Neulinge

 

§9.1 Wie der Name schon sagt ist dies der Rang für alle die soeben neu in die Gilde gekommen sind.

§9.2 Hier wird ein Bankfachrecht verboten da hier mit hoher Diebstahl Rate gerechnet wird. Des weiteren sollten auch Rangrechte sehr gering gehalten werden.

§9.3 Das befördern von dem Rang Neuling in einen anderen sollte auch nicht sofort erfolgen. Hier wird eine Zeit von 7-14 Tagen empfohlen sofern man den jenigen nicht kennt.

 

Allgemeines zur Gilde:

Persönliche Fragen oder Erweiterungen der Verfassung können jederzeit über E-Mail an „vip-club-echsenkessel@vol.at“ gestellt werden.

 

 

 

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